Wahlen 2022: Wie wählt man vom Ausland aus?
Wenn Sie die französische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie an beiden Wahlen teilnehmen. Bei den Präsidentschaftswahlen stimmen Sie für den künftigen Kandidaten, der Präsident der Republik wird und der Nachfolger von Emmanuel Macron. Bei den Parlamentswahlen stimmen Sie für einen „Abgeordneten der Franzosen im Ausland“ Ihrer persönlichen politischen Orientierung, der Sie dann innerhalb der Nationalversammlung vertritt.
Um im Ausland wählen zu können, müssen Sie auf einer konsularischen Wählerliste eingetragen sein. Wenn das noch nicht der Fall ist, können sie es noch bis zum 4. März 2022 für die Präsidentschaftswahlen und bis zum 29. April 2022 für die Parlamentswahlen nachholen. Nach diesen Terminen können nur noch bestimmte Sonderfälle berücksichtigt werden.
Um zu überprüfen, ob Sie auch wirklich in einer Wählerliste eingetragen sind, können Sie auf der folgenden Seite nachschauen: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/services-en-ligne-et-formulaires/ISE (Klicken Sie auf:«Je vote à l’étranger», dann «München» oder «Tübingen» eingeben.)
Bei Bedarf kann die Einschreibung auf der konsularischen Liste hier aktualisiert werden: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F33307
Einige Wochen vor den Wahlen erhalten Sie dann per Mail oder per Post ein Einladungsschreiben, welches Ihnen die genaue Ortsbezeichnung des Büros Ihres Konsulats mitteilt, das Sie für die Wahl aufsuchen müssen.
Weitere Informationen: https://de.ambafrance.org/Elections-a-l-etranger-19740