Treffen mit dem Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.

Mit seiner 47 Personen starken Team (darunter 27 Juristen) gewährleistet das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz die Bearbeitung von 18 000 grenzüberschreitende Beschwerden pro Jahr. Es bietet damit eine Reihe von kostenlosen und spezialisierten Diensten für Verbraucher in der Grenzregion an, insbesondere in den Bereichen Tourismus, elektronischer Handel, Autoindustrie, Immobilien und Serviceleistungen.

Das EVZ hat sich in die COVID-19-Krise stark eingebracht und versorgte die Bewohner der Grenzregionen mit praktischen und aktuellen Informationen über die jeweiligen Regelungen auf beiden Seiten des Rheins.

Da diese Krise in der Folge direkte Auswirkungen auf die Grenzarbeitnehmer und das soziale Klima in den deutschen Unternehmen hatte, standen die Ungleichbehandlungen („Doppelbesteuerung“ von Grenzarbeitnehmern) in Bezug auf das Kurzarbeitergeld („KUG“) unter französischen und deutschen Arbeitnehmern im Mittelpunkt des Austausches zwischen dem Honorarkonsul und den Vertretern der ZEV.

Weitere Informationen: http://www.cec-zev.eu